Der aktuelle Beratungsfall betrifft die Ausstellung einer Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld sowie die Berechnung der Beiträge für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) während der Wochenhilfe. Dabei kommen im Bereich der Abfertigung Neu bereits die Auswirkungen der seit 1.1.2008 geltenden neuen Rechtslage zum Tragen.
Der uns geschilderte Sachverhalt