Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich immer wieder Abgrenzungsfragen, welche Werbungskosten dem Herstellungsaufwand bzw. dem Erhaltungsaufwand (Instandhaltungsaufwand, Instandsetzungsaufwand) zuzuordnen sind.
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich immer wieder Abgrenzungsfragen, welche Werbungskosten dem Herstellungsaufwand bzw. dem Erhaltungsaufwand (Instandhaltungsaufwand, Instandsetzungsaufwand) zuzuordnen sind.