Einleitung
Durch das BGBl I/161 vom 1.12.2006 wurde der neue Beruf des Bilanzbuchhalters geschaffen. Die in diesem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) subsumierten Berufe der Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Lohnverrechner haben die Möglichkeit, diese Berufe sowohl in selbstständiger Form als auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses auszuüben. Viele von diesen Personengruppen sind mit einer entsprechend verpflichtend abzuschließenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gem. § 10 Abs. 1 BibuG ausgestattet.