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Die Abtretung von Geschäftsanteilen, Heft 35/2008

WirtschaftsrechtChristian FritzBÖB 2008, 64 Heft 35 v. 20.9.2008

Jeder GmbH-Geschäftsanteil ist übertragbar: Das ist die eine, die gesetzliche Seite. Auf Grund der überwiegend personalistischen Struktur österreichischer GmbH's - man kennt sich untereinander - gibt es in den meisten Verträgen Zustimmungserfordernisse. Demnach ist auf Grund individueller vertraglicher Regelungen die Abtretung von Geschäftsanteilen eingeschränkt: Das ist die andere, die praktische Seite.

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