Jeder GmbH-Geschäftsanteil ist übertragbar: Das ist die eine, die gesetzliche Seite. Auf Grund der überwiegend personalistischen Struktur österreichischer GmbH's - man kennt sich untereinander - gibt es in den meisten Verträgen Zustimmungserfordernisse. Demnach ist auf Grund individueller vertraglicher Regelungen die Abtretung von Geschäftsanteilen eingeschränkt: Das ist die andere, die praktische Seite.