Endlos scheint die Rechtsprechung zu Kettenarbeitsverträgen zu sein. Sie sind im Regelfall unzulässig, es sei denn, die Kette an Arbeitsvermögen ist sachlich gerechtfertigt.
Wann eine Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse sachlich gerechtfertigt ist und wann nicht, das erfahren Sie in diesem Beitrag.