Hat der Arbeitnehmer mehr Urlaub konsumiert, als ihm im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aliquot zusteht, kann der Arbeitgeber im Falle einer berechtigten Entlassung oder eines unberechtigten vorzeitigen Austrittes des Arbeitnehmers das zuviel bezahlte Urlaubsentgelt zurückfordern. Wie das in der Praxis durchzuführen ist, das zeigt dieser Praxisfall.