Kleinunternehmer nach österreichischem Recht und somit gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unecht umsatzsteuerbefreit ist ein Unternehmer, der in Österreich einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Nettoumsätze im Kalenderjahr höchstens € 30.000,- betragen. Die Umsatzgrenze darf einmal innerhalb von fünf Jahren um bis zu 15% (entspricht € 34.500,-) überschritten werden.