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Grenzüberschreitende Geschäfte von Kleinunternehmern, Heft 35/2008

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Gerhard KollmannBÖB 2008, 33 Heft 35 v. 20.9.2008

Kleinunternehmer nach österreichischem Recht und somit gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unecht umsatzsteuerbefreit ist ein Unternehmer, der in Österreich einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Nettoumsätze im Kalenderjahr höchstens € 30.000,- betragen. Die Umsatzgrenze darf einmal innerhalb von fünf Jahren um bis zu 15% (entspricht € 34.500,-) überschritten werden.

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