Am 1. Jänner 2007 trat das neue Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) in Kraft. Es öffnete das Tor zu einer Neugestaltung der selbständigen Berufe im Rechnungswesen. Nach eineinhalb Jahren kann eine gesicherte Bilanz gezogen werden. Aus Sicht der Betroffenen fällt sie überwiegend positiv aus. Das bestätigten die Zahlen.