Ein Dauerthema bei Betriebsprüfungen ist die Abgrenzung zwischen beruflich und privat veranlassten Aufwendungen. In diesem Zusammenhang stehen als Betriebsausgaben deklarierte Zahlungen an nahe Angehörige regelmäßig auf dem Prüfstand. Aus diesem Anlass sollen die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung nochmals in Erinnerung gerufen werden. Vorab ist anzumerken, dass die zivilrechtliche Gültigkeit solcher Vereinbarungen nicht zwangsläufig auch zur steuerlichen Anerkennung ausreicht.