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Einfriedung; Granitblöcke; Findlinge; anzeigepflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/6bbl 2026, 25 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 15 Abs 1 Z 1 lit b nö BauO 2014

21 Granitblöcke (sog „Findlinge“), die über eine Strecke von ca 80 m nacheinander an der Grundgrenze zu einer öffentlichen Verkehrsfläche abgelegt werden und ein widerrechtliches Befahren des Grundstücks verhindern sollen, sind als „Einfriedung“ anzeigepflichtig.

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