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Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung; Erweiterung bestehender Einrichtungen; Neubeschaffung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2020/163bbl 2020, 210 Heft 5 v. 15.10.2020

§ 29 BVergG 2006, § 195 BVergG 2006

Handelt es sich um eine Neubeschaffung der gesamten bestehenden Einrichtung, dann dient die Beschaffung nicht zur teilweisen Erneuerung gängiger Lieferungen oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von Lieferungen oder bestehenden Einrichtungen.

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