§ 37 tir BauO 2018, § 41 tir BauO 2018, § 42 Abs 1 tir BauO 2018
Auch der Erdaushub und die Sicherung der Baugrube bilden bereits Teile der Bauausführung.
Im Fall einer mangelhaften Baugrubensicherung ist die Baubehörde ermächtigt, die Sicherung der Baugrube entsprechend den Vorgaben eines Fachmannes mittels baupolizeilichem Auftrag vorzuschreiben und vorab die Vorlage des Baugrubensicherungskonzeptes zu verlangen.