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Baubewilligungsverfahren; Parteistellung der „betroffenen Öffentlichkeit“ zur Geltendmachung der UVP-Pflicht; unionsrechtskonforme Auslegung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/131bbl 2020, 192 Heft 5 v. 15.10.2020

§ 7 Abs 1 Z 1 lit a sbg BauPolG

Der Wortlaut des § 7 Abs 1 Z 1 lit a sbg BauPolG lässt keinen Zweifel daran, dass nur bestimmte, im Gesetz näher definierte Eigentümer von Grundstücken (und diesen gleichzuhaltende Bauberechtigte) als Partei im Baubewilligungsverfahren zu beteiligen sind.

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