§ 18 Abs 2 WEG 2002
Ansprüche des Bauträgers gegen einen dritten Unternehmer aus einem Werkvertrag aus der Bauphase sind keine „die Liegenschaft betreffenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche eines Wohnungseigentümers“ im Sinn des § 18 Abs 2 WEG 2002, auch wenn der Bauträger deshalb noch zu einem bestimmten Anteil Wohnungseigentümer ist, weil noch nicht alle Wohnungen verkauft sind.