Am 3.2.2020 wurde die vom stmk Landtag in seiner Sitzung vom 19.11.2019 beschlossene Änderung des stmk Baugesetzes (stmk BauG) kundgemacht1. Ziel dieser Novelle ist die Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung. Aus diesem Grund hat der stmk Landesgesetzgeber durchaus erhebliche Änderungen vorgenommen, wie etwa die strukturelle Neuordnung der Vorhaben, die Ausweitung der mitteilungspflichtigen (bewilligungsfreien) Vorhaben sowie die Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzuges. Aber auch andere für die Praxis bedeutende Themenbereiche erfuhren eine Neuregelung. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der stmk Baugesetznovelle 2019 geben.