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Wirkungsfähigkeit von baulandmobilisierenden Instrumenten im Raumordnungsrech11Überarbeitete Fassung des Vortrages beim Seminar des Instituts für Föderalismusforschung „Wohnraumschaffung – Neue Herausforderungen im Landesrecht“ am 22.11.2019 in Bregenz.

AufsätzeArthur Kanonierbbl 2020, 119 Heft 4 v. 15.8.2020

Ausgehend vom raumordnungsrechtlichen Daueranliegen, unbebautes Bauland künftig nicht zu horten, sondern in absehbarer Zeit einer widmungskonformen Verwendung zuzuführen, wurde in den letzten Jahren ein breites Instrumentenspektrum in den ROG verankert. Da der örtliche Hintergrund, die räumlichen Strukturen und die „Bebauungsreife“ von Baulandwidmungen heterogen sind, gibt es keine planungsrechtliche Generallösung gegen Baulandhortung. Die einzelnen baulandmobilisierenden Maßnahmen, die teilweise verpflichtend oder auch für bestehende Baulandreserven vorgesehen sind, haben unterschiedliche eigentumsrechtliche Eingriffsintensitäten, Steuerungs- und Wirkungsmöglichkeiten, die im nachfolgenden Beitrag behandelt werden.

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