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Stimmrechtsausschluss des Wohnungseigentümers; Ersatz für Aufwendungen durch eigenmächtigen Fenstertausch

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/97bbl 2020, 112 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 24 Abs 3 WEG 2002

Gemäß § 24 Abs 3 WEG 2002 steht den Wohnungseigentümern kein Stimmrecht zu, wenn Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung ein Rechtsgeschäft, Rechtsverhältnis oder Rechtsstreit mit einem Wohnungseigentümer oder mit einer Person ist, mit der dieser durch ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis verbunden ist.

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