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Bauherrenmodell; GesBR; Auslegung des Gesellschaftsvertrages; Nachschusspflicht; actio pro socio

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/87bbl 2020, 108 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 1188 ABGB

Gesellschaftsverträge von typischen Personengesellschaften – so insbesondere der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – sind grundsätzlich nach § 914 ABGB unter besonderer Berücksichtigung des Treuegedankens auszulegen. Nur nach einem Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft wird der objektiven Auslegung des Gesellschaftsvertrags der Vorzug eingeräumt.

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