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Pflicht zur Auflage der Baupläne und statischen Unterlagen auf der Baustelle; Verwaltungsübertretung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/81bbl 2020, 104 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 127 Abs 2 wr BauO

Der Bauwerber kann sich nicht durch Übergabe der Unterlagen an den Bauführer seiner auch ihn treffenden gesetzlichen Verpflichtung zur Auflage bestimmter Unterlagen auf der Baustelle entledigen.

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