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Bauplatz; Aufschließung; eine „der vorgesehenen Bebauung entsprechende Verbindung“; „ungemessene“ Servitut

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/79bbl 2020, 102 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 3 Abs 1 tir BauO 2018

Bei der Beurteilung, ob eine rechtlich gesicherte, der vorgesehenen Bebauung entsprechende Verkehrsverbindung besteht, ist der Umfang einer bestehenden Dienstbarkeit der beabsichtigten künftigen Nutzung gegenüberzustellen.

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