vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mündlicher Bescheid; keine Rechtswirkungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/63bbl 2020, 95 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 23 nö BauO 2014, § 35 Abs 2 Z 2 nö BauO 2014

Ist für die Baubewilligung Schriftlichkeit vorgeschrieben, ist eine bloß mündlich erteilte Baubewilligung ein rechtliches Nichts und erzeugt keinerlei Rechtswirkungen.

LVwG Nö, 20.01.2020, LVwG-AV-107/001-2018

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte