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Überdachung einer Wirtschaftsbrücke; Bauwerk; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/62bbl 2020, 95 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 14 Z 2 nö BauO 2014

Bei der Überdachung einer (Wirtschafts-) Brücke handelt es sich um eine baubewilligungspflichtige bauliche Anlage.

LVwG Nö, 08.01.2020, LVwG-AV-804/001-2019

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