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Zum Kontrahierungszwang einer Gemeinde zum Abschluss eines Servitutsvertrages über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zum Zwecke der Bebauung

RechtsprechungZivilrechtBarbara Egglmeier-Schmolkebbl 2020/53bbl 2020, 70 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 879 Abs 1 ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB

Eine Pflicht zum Vertragsabschluss besteht dort, wo eine Gebietskörperschaft oder ein Unternehmer eine Monopolstellung durch Verweigerung des Vertragsabschlusses sittenwidrig ausnützt und dem Interessenten zumutbare Ausweichmöglichkeiten fehlen.

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