§ 18 Abs 1 Z 1 lit a nö BauO 2014, § 18 Abs 1 Z 1 lit b nö BauO 2014, § 2 Abs 1 WEG 2002, § 16 Abs 2 WEG 2002
Bei Zu- oder Umbauten innerhalb eines selbständigen Wohnungseigentumsobjektes kann nur jener Miteigentümer, dem das Wohnungseigentum am von den Baumaßnahmen betroffenen Wohnungseigentumsobjekt zukommt, den Antrag auf Baubewilligung stellen.