§§ 364a analog, 1295 Abs 2 ABGB, § 228 ZPO
Ein fehlender Sanierungswille, der einer Forderung der fiktiven Reparaturkosten entgegensteht, kann sich unter anderem daraus ergeben, dass vom Geschädigten nicht einmal dringend erforderliche, der Gefahrenabwehr dienende Reparaturmaßnahmen in Angriff genommen wurden.