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Falschauskunft des Maklers über Bauzustand eines Hauses; Minderung der Maklerprovision

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/25bbl 2020, 31 Heft 1 v. 15.2.2020

§ 3 Abs 1 MaklerG, § 30 Abs 2 KSchG, § 1295 Abs 1 ABGB, § 1299 ABGB

Der Immobilienmakler ist Sachverständiger im Sinn des § 1299 ABGB.

Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit einer nur weitergegebenen Information eines Dritten, darf aber nicht den Eindruck erwecken, er habe deren Wahrheitsgehalt überprüft.

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