§ 1168a ABGB
Unter „Stoff“ nach § 1168a ABGB fällt auch der vom Bauherrn zur Errichtung eines Gebäudes zur Verfügung gestellte Baugrund.
OGH, 29.08.2019, 6 Ob 67/19z
§ 1168a ABGB
Unter „Stoff“ nach § 1168a ABGB fällt auch der vom Bauherrn zur Errichtung eines Gebäudes zur Verfügung gestellte Baugrund.
OGH, 29.08.2019, 6 Ob 67/19z