vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Begriff „technische Einrichtungen von Bauten“; Krananlage

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/6bbl 2020, 15 Heft 1 v. 15.2.2020

§ 1 sbg BauPolG, § 2 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG, § 2 Abs 1 Z 2 sbg BauPolG

Als „technische Einrichtungen von Bauten“ sind nur solche technischen Einrichtungen anzusehen, die der Benützbarkeit eines Baues dienen und damit der versorgungs- und haustechnischen Gebäudeausstattung zugeordnet werden können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte