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Baubewilligungsverfahren; schriftliches Einwendungsverfahren; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Präklusion

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/3bbl 2020, 13 Heft 1 v. 15.2.2020

§ 21 nö BauO 2014, § 42 AVG

Die Nachbarn verlieren auch im schriftlichen Einwendungsverfahren ihre Parteistellung, soweit sie nicht rechtzeitig zulässige Einwendungen vorgebracht haben.

LVwG Nö, 19.11.2019, LVwG-AV-115/001-2019

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