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Mangelhafter Winterdienst; Haftung der Eigentümergemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedern; Repräsentantenstellung des Hausbesorgers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/232bbl 2019, 254 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 20 Abs 1 WEG 2002, § 30 Abs 1 WEG 2002, § 30 Abs 2 WEG 2002, § 1315 ABGB

Nicht die Eigentümergemeinschaft ist ihren Mitgliedern zur Verwaltung verpflichtet, sondern der Verwalter der Liegenschaft. Es besteht daher keine Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft zur Durchführung des Winterdienstes aus einer gesetzlichen Sonderverbindung mit den Wohnungseigentümern.

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