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Baugebrechen; Abweichungen vom Baukonsens; baupolizeilicher Auftrag zur Herstellung des konsensgemäßen Zustands

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/201bbl 2019, 229 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 34 nö BauO 2014

Ein baupolizeilicher Auftrag gemäß § 34 nö BauO 2014 setzt eine Abweichung vom bewilligten Projekt im Sinne eines Baugebrechens voraus.

Bei einem bewilligten „Maschendrahtzaun auf Stützmauer“ handelt es sich um eine einheitliche bauliche Anlage.

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