§ 3 nö VNG, § 9 nö VNG
Die Nichtbefassung der Schlichtungsstelle vor der Antragstellung war rechtlich unbeachtlich.
LVwG Nö, 05.04.2019, LVwG-VG-1/002-2019
§ 3 nö VNG, § 9 nö VNG
Die Nichtbefassung der Schlichtungsstelle vor der Antragstellung war rechtlich unbeachtlich.
LVwG Nö, 05.04.2019, LVwG-VG-1/002-2019