§ 351 Abs 4 BVergG 2018
Ist die Dauer der einstweiligen Verfügung mit der Dauer des Nachprüfungsverfahrens begrenzt, kann von der Bestimmung einer nach einem Datum festgesetzten Frist abgesehen werden.
BVwG, 07.03.2019, W138 2215452-1
§ 351 Abs 4 BVergG 2018
Ist die Dauer der einstweiligen Verfügung mit der Dauer des Nachprüfungsverfahrens begrenzt, kann von der Bestimmung einer nach einem Datum festgesetzten Frist abgesehen werden.
BVwG, 07.03.2019, W138 2215452-1