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Wohnungseigentum; Sondernutzungsvorbehalt Dachboden

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/185bbl 2019, 203 Heft 5 v. 1.10.2019

§ 24 WEG 2002, § 38 WEG 2002

Ein Sondernutzungsvorbehalt des Wohnungseigentumsorganisators, der sich den künftigen Dachbodenausbau offenhalten will, fällt unter § 24 Abs 1 Z 1 WEG. Allerdings verbietet § 38

Seite 203


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