§ 871 ABGB
Offenbar auffallen muss ein Irrtum, wenn er bei verkehrsüblicher Sorgfalt erkennbar gewesen wäre oder der Partner wenigstens Verdacht hätte schöpfen müssen.
OGH, 26.04.2019, 3 Ob 242/18m
§ 871 ABGB
Offenbar auffallen muss ein Irrtum, wenn er bei verkehrsüblicher Sorgfalt erkennbar gewesen wäre oder der Partner wenigstens Verdacht hätte schöpfen müssen.
OGH, 26.04.2019, 3 Ob 242/18m