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Wohnungseigentum; rechtswidrige Änderung des Verwendungszweckes; baupolizeilicher Unterlassungsauftrag; Adressat

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/169bbl 2019, 193 Heft 5 v. 1.10.2019

§ 19 Z 2 stmk BauG 1995, § 41 Abs 4 stmk BauG 1995, § 2 WEG 2002

Bei einer rechtswidrigen Änderung des Verwendungszweckes eines im Wohnungseigentum stehenden Objekts (hier: von Keller zu Wohnung) ist der baupolizeiliche Unterlassungsauftrag ausschließlich an den betreffenden Wohnungseigentümer zu adressieren.

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