Im Jahr 2018 wurden zwei wesentliche Novellen zur Bauordnung für Wien erlassen. Mit der Novelle LGBl 37/2018 wurde das Verfahren zum Abbruch von Bauwerken neu geregelt. Die umfangreiche Novelle LGBl 69/2018 („Bauordnungsnovelle 2018“) enthält zahlreiche Regelungen, die von ihrer Zielsetzung insbesondere die Themenbereiche „Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung“, „Gewährleistung eines leistbaren Wohnens“, „Energieeinsparung und Klimaschutz“ sowie „Erhöhung der Sicherheit“ betreffen. Mit der zuletzt genannten Novelle wurden auch Änderungen des Wiener Kleingartengesetzes 1996 und des Wiener Garagengesetzes 2008 vorgenommen. Im folgenden Beitrag werden die Schwerpunkte dieser Novellen dargestellt.