Burgenland
Gesetz, mit dem das bgld Baugesetz 1997 geändert wird (Bgld Baugesetz-Novelle 2019), LGBl 2019/29
Mit dieser Nov werden die Arten von Bauvorhaben auf geringfügige und bewilligungspflichtige Bauvorhaben eingeschränkt, die anzeigepflichtigen Bauvorhaben entfallen. Ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist, hat die Baubeh auf Verlangen einer Partei in Bescheidform festzustellen. Das Verlangen auf Erlassung eines derartigen Feststellungsbescheides kann vom Nachbarn dann nicht mehr gestellt werden, wenn dieser nachweislich seine Zustimmungserklärung zum Bauvorhaben erteilt hat. Als geringfügige Bauten gelten nach dem erweiterten Ausnahmekatalog beispielsweise das Anbringen von Antenneneinrichtungen, Schwimm- und Wasserbecken bis zu einer Wasserfläche von 50m2, nachträgliche Wärmedämmungen, emissionsneutrale Umbauten und Verwendungszweckänderungen im Inneren von Gebäuden, etc.