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Mängelbehebung; Aufklärungsgespräch; Wettbewerbssituation; Änderung der Wettbewerbsstellung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2019/162bbl 2019, 162 Heft 4 v. 1.8.2019

§ 138 BVergG 2018, § 139 BVergG 2018

Wird das ursprünglich nicht ausschreibungskonforme Angebot erst durch die Mängelbehebung ausschreibungskonform, so wird dadurch das Angebot inhaltlich verändert und damit die Wettbewerbsstellung des Bieters zu Lasten der Mitbieter unzulässig verbessert.

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