§ 300 ABGB, § 22 AllGAG
Ein Antrag auf Einbücherung eines Kellergrundstücks im Sinn des § 300 ABGB ist nur als Anregung im Sinn des § 22 AllGAG zu verstehen. Ein Beschluss, mit dem das Gericht die Einbücherung ablehnt, ist somit nicht anfechtbar.
OGH, 20.03.2019, 5 Ob 14/19y