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Verkehrsflächenbeitrag; absolut nichtiger Bescheid

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/136bbl 2019, 146 Heft 4 v. 1.8.2019

§ 16 oö BauO 1994, § 21 oö BauO 1994, § 54 Abs 1 Z 2 oö BauO 1994, § 36 oö GemO, § 56 oö GemO, § 18 Abs 4 AVG

Die Vorschreibung des Verkehrsflächenbeitrages durch den Vizebürgermeister ohne Hinweis in der Fertigungsklausel auf die Vertretung des Bürgermeisters (hier im Spruch: „... ergeht vom Vizebürgermeister als zuständige Behörde ...“) ist absolut nichtig.

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