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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Herstellung des „vorherigen“ Zustandes; Feststellungsbescheid über den Leistungsinhalt

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/137bbl 2019, 142 Heft 4 v. 1.8.2019

§ 49 Abs 1 oö BauO 1994, § 49 Abs 6 oö BauO 1994

Ein Feststellungsbescheid betreffend den Leistungsinhalt eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrages (hier: zur Frage des genauen „vorherigen“ Zustandes) ist unzulässig.

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