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Vortretende Bauteile; Balkone; Mindestabstände; Baufluchtlinie; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/96bbl 2019, 103 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG, § 8 Abs 1 lit b sbg BauTG 1976

Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Baufluchtlinie zu.

Die Ausnahmebestimmung für (hier: über die Baufluchtlinie) vortretende Bauteile ist restriktiv auszulegen.

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