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Raumordnungsakte und Aarhus-Konvention

AufsätzePaul Reichelbbl 2019, 92 Heft 3 v. 1.6.2019

Derzeit wird breit diskutiert, in welchem Umfang aufgrund von völkerrechtlichen Vorgaben – konkret der Aarhus-Konvention – der (betroffenen) Öffentlichkeit bei umweltbezogenen Projektgenehmigungsverfahren Anfechtungsrechte gegen behördliche Genehmigungen eingeräumt sind. Nur am Rande wird bislang erörtert, ob hiervon auch Raumordnungsakte wie Flächenwidmungspläne betroffen sind.

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