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Einstweilige Verfügung; Provisorialmaßnahme; Untersagung der Verhandlungsführung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2019/84bbl 2019, 78 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 350 BVergG 2018, § 351 BVergG 2018

Werden durch die Verhandlungen unumkehrbare Tatsachen geschaffen, ist die Untersagung der Aufforderung zur Abgabe von Preisangeboten und der Verhandlungen mit den verbliebenen Bietern die geeignete Provisorialmaßnahme.

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