§ 1 wr VPVO, § 2 wr VPVO
Das bloße Fehlen einer Rechtsprechung des VwGH zu einer Rechtsfrage führt nicht automatisch zur Zulässigkeit einer Revision.
Ob für die Berechnung der Pauschalgebühr der geschätzte Auftragswert oder der (tatsächliche) Auftragswert heranzuziehen ist, hängt davon ab, ob bereits eine Zuschlagserteilung vorliegt oder nicht.