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Abwehr eigenmächtiger Eingriffe in Miteigentum

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/73bbl 2019, 75 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 16 Abs 2 WEG 2002, § 523 ABGB

Die Untätigkeit eines Wohnungseigentümers trotz Kenntnis einer eigenmächtig vorgenommenen Änderung eines anderen Wohnungseigentümers an allgemeinen Teilen der Liegenschaft bewirkt weder eine nachträgliche Zustimmung zur vorgenommenen Änderung noch einen konkludenten Verzicht auf sein Abwehrrecht.

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