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Verkehrsaufschließung; Abtretung von Fremdgrund für Verkehrsflächen; Entschädigung; Höhe der Geldleistung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/65bbl 2019, 69 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 17 Abs 4a wr BauO

Der Begriff des „vollen Grundwertes“ ist mit dem Verkehrswert gleichzusetzen.

Die Ermittlung der Höhe der Geldleistung hat anhand der Eigenschaften der abzutretenden Grundfläche zu erfolgen.

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