§ 129 Abs 4 wr BauO, § 129 Abs 10 wr BauO
Im Fall von Baumängeln muss auch ermittelt werden, ob die einzelnen Mängel „Baugebrechen“ oder „Konsenswidrigkeiten“ darstellen.
VwGH, 20.11.2018, Ra 2018/05/0039
§ 129 Abs 4 wr BauO, § 129 Abs 10 wr BauO
Im Fall von Baumängeln muss auch ermittelt werden, ob die einzelnen Mängel „Baugebrechen“ oder „Konsenswidrigkeiten“ darstellen.
VwGH, 20.11.2018, Ra 2018/05/0039